Stadtentwässerung
Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest

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Satzungen

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00-16:00 Uhr
Fr: 08:00-13:00 Uhr

Hinweis

Entsorgung ist sicher, helfen Sie mit, dass es so bleibt

Jedes gut funktionierende System hat auch immer Feinde, bei den privaten Abwasserleitungen, öffentlichen Kanalnetzen und deren Pumpwerken sind es Fremdkörper. Besonders in diesen Zeiten, wo mitunter Toilettenpapier knapp ist, möchten wir Sie daher bitten, keine Küchenrolle ins Klo zu schmeißen.

Da Küchenrollen aus Papier hergestellt werden, das stabiler ist und sich im Wasser nicht so leicht auflöst, droht die Verstopfung von Hausleitungen und Kanälen. Darüber hinaus kann es bei Abwasserpumpen, die schon etwas zugesetzt sind, zum Totalausfall führen. Kritisch sind dabei auch die „Feuchttücher“ zu sehen, die in Müllbeuteln über die Restmülltonne entsorgt werden sollten.

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise und helfen uns, die Abwasser- beseitigung sicher zu stellen.

Vielen Dank.

 

Hier finden Sie alle aktuellen Satzungen der SES (bis zum 31.12.2022 KBS AöR) als PDFs (Zum Betrachten wird der kostenlose Adobe Reader benötigt).
Sollten diesbezüglich Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner

SES AöR Satzung: Satzung der Stadt Soest über die Anstalt öffentlichen Rechts vom 19.12.2006..

SES AöR Satzung: 2.Änderung der Stadt Soest über die Anstalt öffentlichen Rechts vom 19.10.2022.

Entwässerungssatzung: Die Entwässerungssatzung der Stadt Soest vom 27.02.2014 behandelt alle Rechte und Pflichten bzgl. Anschlüssen und Einleitungen in die öffentlichen Abwasseranlagen.

Abwassergebührensatzung: Die Satzung der SES über die Erhebung von Abwassergebühren, gültig ab dem 01.01.2023, behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.

Klärschlammentsorgungssatzung:  Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 01.01.2023 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).

Anschlussbeitragssatzung: Die Satzung über den Anschlussbeitrag für die Abwasseranlage und über den Aufwandersatz für Grundstücks- und Hausanschlüsse an die Abwasseranlage vom 18.12.2000 behandelt die Beiträge und den Kostenersatz für einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. 

Verwaltungsgebührensatzung: Für die Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnissen und Bescheiden sowie anderen Leistungen erheben die SES Verwaltungsgebühren.