Stadtentwässerung
Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest

Servicenummer 02921.392-0Kontakt

Alternative Versickerung

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00-16:00 Uhr
Fr: 08:00-13:00 Uhr

Hinweis

Entsorgung ist sicher, helfen Sie mit, dass es so bleibt

Jedes gut funktionierende System hat auch immer Feinde, bei den privaten Abwasserleitungen, öffentlichen Kanalnetzen und deren Pumpwerken sind es Fremdkörper. Besonders in diesen Zeiten, wo mitunter Toilettenpapier knapp ist, möchten wir Sie daher bitten, keine Küchenrolle ins Klo zu schmeißen.

Da Küchenrollen aus Papier hergestellt werden, das stabiler ist und sich im Wasser nicht so leicht auflöst, droht die Verstopfung von Hausleitungen und Kanälen. Darüber hinaus kann es bei Abwasserpumpen, die schon etwas zugesetzt sind, zum Totalausfall führen. Kritisch sind dabei auch die „Feuchttücher“ zu sehen, die in Müllbeuteln über die Restmülltonne entsorgt werden sollten.

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise und helfen uns, die Abwasser- beseitigung sicher zu stellen.

Vielen Dank.

 

Welche Möglichkeiten existieren, bisher einleitendes Niederschlagswasser versickern zu lassen?

Zuerst muss an dieser Stelle deutlich gemacht werden, dass unter normalen Umständen sowohl für Schmutz- als auch für Niederschlagswasser Anschluss- und Benutzungszwang besteht (Entwässerungssatzung §9, Abs. 1 und 2). Das bedeutet, dass Sie anfallendes Abwasser in die bestehenden Kanäle leiten müssen (Anschlusszwang) und zwar vollständig (Benutzungszwang)! Die Tatsache, dass der Kanal schon länger da liegt oder Sie gar keinen Regenwasserkanal wollten, spielt dabei keine Rolle. Jedwede Änderung des vollständigen Anschlusses muss aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges zuerst beim Kreis Soest beantragt werden. Hier beantragen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragen Sie die Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei uns.

Ansprechpartner Kreis Soest:

Herr Veit Dreessen
E-Mail: veit.dreessen@kreis-soest.de
Außenstelle Wisbyring Raum: 214
Wisbyring 17
59494 Soest
Telefon: 02921 30-2216
Fax: 02921 30-3480
Telefon zentral: 02921 30-0
Fax zentral: 02921 30-2600

Das Antragsformular des Kreises Soest erhalten Sie hier>>

Bei der Einleitung ein ein offenes Gewässer (z. B. Bach oder Graben) muss zusätzlich die Einverständniserklärung des Eigentümers (in der Regel die Stadt Soest) eingeholt werden. Der Ansprechpartner bei der Stadt (Kommunale Betriebe Soest, Straßen und Gewässer) ist Mario Hoffmann (Tel.: 02921.103-3302 Email: m.hoffmann@soest.de). Wenn die wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, muss bei uns der Entwässerungsantrag Teil B gestellt werden.

Beim Niederschlagswasser befürwortet die Stadtentwässerung Soest im Rahmen umweltbewusster Abwasserwirtschaft sinnvolle und angemessene Formen der Entsiegelung und damit die direkte Einleitung des Regenwassers ins Grundwasser. An dieser Stelle kann nur ein allgemeiner Überblick über Möglichkeiten der Regenwasserversickerung gegeben werden. Genaue Erläuterungen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern. Kontakt

Prinzipiell lassen sich fünf verschiedene Arten der Regenwasserversickerung feststellen:

Vorab ein wichtiger Hinweis: Ein Großteil der folgenden angeführten Versickerungsmöglichkeiten ist genehmigungspflichtig! Fragen Sie uns besser vorher, ob Sie einfach loslegen können oder einen Antrag stellen müssen.

Flächenversickerung/Entsiegelung: 
Dies beinhaltet alle Verfahren, bei denen eine vollständig versiegelte Fläche nach der Maßnahme wieder ganz oder teilweise Regenwasser versickern lassen kann. Dies geschieht durch Abtragen der Versiegelungsschicht, die durch eine versickerungsfreundliche Oberfläche ersetzt wird. Je nach Einsatzgebiet der jeweiligen Fläche scheiden manche Möglichkeiten allerdings aus. Grundsätzlich denkbar wären: Rasen, Porenpflaster, Rasengittersteine, Rasenwaben, Schotterrasen, Rasenfugenpflaster, Kies- oder Splittdecken, Holzpflaster und Holzroste.

Muldenversickerung: 
Hierbei wird auf Ihrem Grundstück eine jeweils größenangepasste Mulde z.B. auf Ihrem Rasen angelegt (Sie benötigen also viel Platz im Garten). In diese Mulde wird das Niederschlagswasser geleitet und dann der natürlichen Versickerungskraft überlassen. Vor Einrichtung ist unbedingt die Versickerungsfähigkeit Ihres Grundstückes zu prüfen! Je nach Bodenbeschaffenheit kann es passieren, dass Regenwasser in Ihrer Mulde über längere Zeit steht und Sie somit eine Pfütze im Garten haben. Zudem ist die Versickerungsmulde in ihrer Nutzung eingeschränkt. So sollte die Mulde z.B. nicht betreten werden, damit der Boden nicht verdichtet wird.

Spezielle Versickerungsanlagen: 
Bei geringer Freifläche können spezielle Stau- und Versickerungselemente in den Boden gebracht werden, die die Versickerung unterirdisch erfolgen lassen. In aller Regel müssen diese Anlagen von Fachfirmen errichtet werden und benötigen regelmäßige Wartung. Möglichkeiten hier: Rigolenversickerung, Rohrversickerung, Schachtversickerung, Mulden-Rigolen-Kombination, Beckenversickerung.

Grabenversickerung:
Falls Gräben, Flüsse oder Seen in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Grundstück existieren, können Sie Ihr Regenwasser so umleiten, dass es in entsprechende Bereiche läuft.

Dachbegrünung:
Sie setzen auf Ihren Neubau ein Gründach oder gestalten Ihr bestehendes Dach in ein Gründach um.


Zudem können Sie einige der o.a. Versickerungsmöglichkeiten mit Rückhalteanlagen (wie z.B. Zisternen) kombinieren und so Teile des Niederschlagswassers für Garten oder Haushalt nutzen.

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